Monday, July 18, 2011

Weibliche Hormone

Es gibt drei Orte, an denen die Hormone produziert werden, die den weiblichen Zyklus steuern: Die Eierstöcke, die Hirnanhangsdrüse (Hypophyse) und das Sexualzentrum im Gehirn (Hypothalamus). Der Hypothalamus ist das übergeordnete Zentrum, welches die anderen Organe steuert. Von ihm wird in regelmäßigen Pulsen das sogenannte Gonadotropin-Releasing-Hormon (GNRH) ausgeschüttet. Über die Abstände der Hormonfreisetzung (Pulsfrequenz) und ihre Stärke (Pulsamplitude) wird der Hormonhaushalt der darunterliegenden Hirnanhangsdrüse gesteuert. Die Hirnanhangsdrüse produziert eine Vielzahl von Hormonen, die andere Organe (Nebennieren, Schilddrüse) in ihrer Funktion beeinflussen.

Regulierung der Eizellreifung und des Eisprungs

Für den weiblichen Zyklus sind jedoch zwei dieser Hormone von wesentlicher Bedeutung: Das Follikelstimulierende Hormon (FSH) und das eisprungauslösende Hormon (LH= luteinisierendes Hormon). Das FSH stimuliert, wie der Name schon sagt, das Wachstum des Eibläschens am Eierstock und die Ausreifung der Eizelle. Mit zunehmender Größe werden von dem Follikel als drittem Ort der Hormonproduktion Östrogene gebildet, die ihren höchsten Spiegel im Blut zur Zyklusmitte hin erreichen, also zu dem Zeitpunkt, an dem das Eibläschen seine maximale Größe erreicht hat. Der hohe Östrogenspiegel wird von der Hirnanhangsdrüse bemerkt (”Feedback”) und es wird ein steiler Anstieg des LH zur Auslösung des Eisprungs bewirkt.

Wirkung Gelbkörperhormons auf die Gebärmutterschleimhaut

Nach dem Eisprung kommt es zur Umbildung des gesprungenen Eibläschens. Es bildet jetzt in der zweiten Zyklushälfte das sogenannte Gelbkörperhormon (Progesteron). Östrogen und Progesteron sind die Hormone, welche für die zyklusgerechte Beschaffenheit der Gebärmutterschleimhaut verantwortlich sind. Mit steigenden Östrogenkonzentrationen gewinnt die Schleimhaut der Gebärmutter an Höhe. Nach dem Eisprung wird das Endometrium (Gebärmutterschleimhaut) unter dem Einfluss des Gelbkörperhormons auf die Einnistung eines Embryos vorbereitet (Bild mit Hormonwirkung auf die Gebärmutterschleimhaut) . Der Embryo ist zu diesem Zeitpunkt ja noch im Eileiter unterwegs.

Einnistung des Embryos

Wenn der Embryo sich einnistet, dann bildet er das Schwangerschaftshormon (hCG), welches wiederum den Gelbkörper stimuliert. Der eingenistete Embryo ist durch die Bildung des hCG in der Lage, den Gelbkörper und damit die Gebärmutterschleimhaut zu erhalten. Er schafft sich somit auf hormonellem Wege seine optimale Umgebung. Wenn es nicht zu einer Einnistung kommt, dann bildet sich der Gelbkörper zurück und die Produktion des Hormons fällt steil ab. Dadurch wird der Gebärmutterschleimhaut ihre hormonelle Unterstützung entzogen und es kommt zu einer Blutung. Hier finden Sie eine Übersichtstabelle über Produktionsort und Wirkungsweise der genannten Hormone.

Herkunft & Wirkung der Hormone

Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht über die wichtigsten weiblichen Hormone, ihre Produktionsorte und ihre Wirkung
Hormon
Ort der Produktion
Wirkung
GnRH
Hypothalamus
stimuliert die Hirnanhangsdrüse (Hypophyse)
LH
Hypophyse
löst den Eisprung aus und stimuliert den Gelbkörper
FSH
Hypophyse
stimuliert das Follikelwachstum am Eierstock
Östrogene (Östradiol)
Follikel
baut die Gebärmutterschleimhaut auf
Gelbkörperhormon
Follikel nach dem Eisprung (Gelbkörper)
Bereitet die Gebärmutterschleimhaut auf die Einnistung vor und erhält die Schwangerschaft
hCG (Schwangerschaftshormon)
Embryo
stimuliert das schwangerschafterhaltende Gelbkörperhormon

Normwerte der Hormone

HORMON BEMERKUNG NORMWERT EINHEIT
Androstendion < 3,1 µg/l
DHEAS 0,35-4,3 mg/l
FSH Follikelphase
Ovulation
Lutealphase
1-10
2-21
1-8
U/l
fT3 freies T3 2.0 - 4.2 ng/l
fT4 freies T4 8-15 ng/l
LH Follikelphase
Ovulation
Lutealphase
2-15
22-105
1-19
U/l
(17-ß)-Östradiol Follikelphase
präovulatorisch
Lutealphase
30-120
90-330
60-185
ng/l
Progesteron Follikelphase
Lutealphase
21. Zyklustag
0,15-1,4
3-25
> 10
µg/l
Prolaktin 3,0-25 µg/l
Testosteron 0,85 µg/l
T3 gesamt 80-200 ng/dl
T4 gesamt 5-12 µg/dl
TSH 0,2-4* mU/l
*Anmerkung:
Bei Kinderwunsch sollten Werte < 2,5 besser noch < 1,5 angestrebt werden

Aus: » Normwerte der Hormone | Die Kinderwunsch-Seite von www.wunschkinder.net

Der normale weibliche Zyklus

Eizellreifung

Jeden Monat (zwischen zwei Monatsblutungen) reift an einem der beiden Eierstöcke eine Eizelle in einem Eibläschen (Follikel) heran. Der Zyklus beginnt am ersten Tag der Monatsblutung. Schon im Vorzyklus entwickeln sich bereits mehrere dieser Follikel in Vorbereitung auf den Eisprung im nächsten Monat. Im Ultraschall lassen sich diese jedoch erst deutlich nach der Regelblutung erkennen. Meist gelangt nur einer dieser Follikel zur vollen Reife während die anderen verkümmern.

Eisprung (Ovulation)

Voll ausgereift ist das Eibläschen 2 cm groß, gefüllt mit Flüssigkeit, in der sich die Eizelle befindet. Diese maximale Größe wird zur Zyklusmitte hin erreicht, einem Zeitpunkt, der meist dem 14. Tag nach Blutungsbeginn entspricht. Der Follikel öffnet sich und entlässt die Eizelle mit der Flüssigkeit (=Eisprung oder Ovulation). Der Eileiter hat sich zu diesem Zeitpunkt dem Eibläschen schon angenähert und nimmt die Eizelle auf. Durch die Muskeln des Eileiters (Tube) und durch feine Härchen an seiner Innenwand des Eileiters wird die Eizelle nach dem Eisprung in Richtung Gebärmutter transportiert.

Befruchtung und Einnistung

Noch in dem weiten Teil (Ampulle) des Eileiters kommt es zur Befruchtung durch die Samenfäden, wobei im Normalfall nur ein Spermium in die Eizelle eindringt. Die nunmehr befruchtete Eizelle ist noch 4-6 Tage im Eileiter unterwegs, bevor sie die Gebärmutter erreicht und sich dort einnistet. Während dieser Zeit finden die ersten Zellteilungen statt.

In der Gebärmutter angekommen, hat sie das sogenannte Blastozystenstadium erreicht. Zu diesem Zeitpunkt verlässt der Embryo die Eizellhülle, in der er sich bis mindestens. zum 4. Tag nach der Befruchtung noch befindet. Dieser Schlüpfvorgang ist unabdingbar für die spätere Einnistung.

Im Stadium der Blastozyste hat der Embryo schon unterschiedliche Zellen mit verschiedenen Funktionen ausgebildet. Der Embryoblast entwickelt sich später zum Embryo, der Trophoblast zum Mutterkuchen (Plazenta). Die Zellen des Trophoblasten treten in Kontakt mit der Gebärmutterschleimhaut und dringen aktiv in diese ein. Dadurch kommt es bei manchen Frauen zu sogenannten Einnistungsblutungen. Aber auch ohne Blutung kann die Einnistung stattfinden.

Der Anschluß an die Gefäße des mütterlichen Kreislaufs erfolgt erst einige Tage später, erst dann kann auch das Schwangerschaftshormon im Blut der Frau nachgewiesen werden. Hier mehr zu Schwangerschaftstests. Aus dem Follikel, der nach dem Eisprung zurückbleibt, entwickelt sich der sogenannte Gelbkörper, der das Gelbkörperhormon bildet. Das Schwangerschaftshormon führt zu einer vermehrten Produktion des Gelbkörperhormons, welches den Erhalt der Gebärmutterschleimhaut bewirkt, diese würde sonst wie sonst auch abbluten.

Ob eine Schwangerschaft eingetreten ist oder nicht, kann man frühestens zum Zeitpunkt der erwarteten Regelblutung nachweisen. Wenn keine Schwangerschaft eingetreten ist, dann kommt es zu einer Abstoßung der Gebärmutterschleimhaut (Endometrium), also zur Monatsblutung.

Aus: » Der normale weibliche Zyklus | Die Kinderwunsch-Seite von www.wunschkinder.net

Tuesday, July 12, 2011

Elternzeit und Elterngeld - das müssen Sie wissen

Elternzeit und Elterngeld sind in aller Munde - und auch immer mehr Väter nehmen sich mittlerweile Elternzeit, um in den ersten Jahren mit ihren Kindern zusammen sein zu können, und beziehen Elterngeld. Das Gute an der Elternzeit: Wer zur Kinderbetreuung aussetzt, muss seinen Job nicht aufgeben. Die Elternzeit berechtigt jeden Arbeitnehmer, sich bis zum dritten Lebensjahr des Kindes eine Auszeit zu nehmen. Und danach hat man Anspruch, wieder an den eigenen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren.

Die Elternzeit können sich die Partner auch gleichzeitig nehmen. Tatsächlich machen dies auf Grund der Regelung des Elterngeldes (Fortzahlung eines Lohnanteils, siehe unten) nur wenige Paare.

In der Elternzeit: Wer bezahlt was?
Gehalt vom Arbeitgeber gibt es in der Elternzeit nicht. Dafür zahlt der Staat dem Elternteil in Elternzeit zwölf Monate lang einen Teil weiter (67 bzw 65 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens 300 und höchstens 1800 €. Bei Selbstständigen wird der Gewinn des letzten Jahres vor der Geburt berechnet). Wer Mehrlinge erwartet, erhält pro weiterem Kind 300 € mehr Elterngeld. Sind bereits Geschwister vorhanden, kann dem Elterngeld ein Geschwisterbonus angerechnet werden.

Wenn der andere Partner zunächst weiterarbeitet, dann aber auch aussetzt, verlängert sich das „Elterngeld“ um zwei Monate. Insgesamt können Paare so bezahlt 14 Monate lang aussetzen. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld. Es ist auch möglich, das Elterngeld auf 24 Monate aufzuteilen - dann wird monatlich entsprechend nur die Hälfte ausgezahlt.

Änderungen ab 2011
Auch beim Elterngeld hat die Bundesregierung den Rotstift angesetzt. Am härtesten trifft es Familien, die von Hartz IV leben: Hier wird das volle Elterngeld (mindestens 300 €) als Einkommen angerechnet und damit vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Eltern, deren monatliches Einkommen 1.200 € übersteigt, erhalten davon künftig nur noch 65 statt 67 Prozent während der Elternzeit. Und ab einem gemeinsamen Jahreseinkommen von über 500.000 € (250.000 € bei Alleinerziehenden) gibt es gar kein Elterngeld mehr.

Was muss für die Elternzeit beachtet werden?
Die Elternzeit muss beim Chef offiziell spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich angemeldet werden. Tatsächlich lohnt es sich jedoch, das weitaus früher zu tun. So erleichtern Sie dem Chef die Organisation in der Zeit Ihrer Abwesenheit - und sich selbst den Wiedereinstieg. Denn wer seinen Job geordnet und wohl organisiert verläßt, findet schnell wieder zurück.

Sobald die Elternzeit angemeldet ist, besteht ein besonderer Kündigungsschutz: Ihr Arbeitgeber darf Ihnen dann nicht mehr kündigen, es sei denn, es besteht ein besonderer Grund. Dieser muß jedoch von der zuständigen obersten Landesbehörde anerkannt sein.

Elterngeld beantragen - so klappt's mit der Hilfe vom Staat

Wer Elterngeld beantragen will, muss sich auf Papierkram gefasst machen. Auch hier gilt: frühzeitig informieren und planen.

Elterngeld muss man bei den Elterngeldstellen beantragen. Über die allgemeine Behördennummer 115 finden Sie heraus, wo diese in Ihrem Heimatort sind und welche Öffnungszeiten sie haben (diese Nummer gilt jedoch nur in bestimmten Modellregionen). Vor allem können Sie bei diesem Telefonat bereits die Antragsformulare für das Elterngeld bestellen. Sie werden Ihnen dann per Post zugesandt. Die meisten Elterngeldstellen, aber auch viele Krankenkassen oder Krankenhäuser bieten das Antragsformular (auch zum Download) an.

Achtung, Organisation gefragt: Im Elterngeldantrag müssen Eltern genau angeben, wie sie die Aufteilung der Monate geplant haben. Diese darf später nur einmal ohne Angabe von Gründen sowie einmal aufgrund eines Härtefalls geändert werden.

Tipp: Wenn ein Partner noch unentschlossen ist, kann das Elterngeld auch erst einmal nur angemeldet und erst später beantragt werden.

Allerziehende können bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen, müssen aber nachweisen, dass das Kind ausschließlich in ihrer Wohnung lebt und sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben.

Welche Frist gilt für das Elterngeld?
Das Elterngeld selbst können Sie erst frühstens ab dem Tag der Geburt beantragen. Zu lange sollten Sie sich danach nicht mit dem Antrag Zeit lassen: Nur die ersten drei Monate nach der Geburt zahlt der Staat das Elterngeld rückwirkend. Also besser vorher informieren und mit dem Papierkram beginnen. Denn wenn Sie Elterngeld beantragen, müssen Sie bestimmte Dokumente beifügen.

Dazu zählen:
  • die Geburtsbescheinigung / -urkunde (vom Standesamt am Ort der Geburtsklinik)
  • Einkommensnachweis des Antragsstellers: Für Angestellte ist dies eine Gehalts- und Lohnabrechnung der letzten zwölf Monate vor der Geburt, für Selbstständige der letzte Steuerbescheid oder die Überschussrechnung
  • Nachweis der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Elternzeit oder Vereinbarung einer Teilzeit bzw. Erklärung über die geplante Arbeitszeit bei selbstständiger Arbeit
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld. Dieses wird dem Elterngeld angerechnet. Folge: Elterngeld fliesst tatsächlich erst ab dem dritten Monat nach der Geburt, wenn das Mutterschaftsgeld wegfällt.
  • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Elternzeit & Elterngeld: Darf ich trotzdem arbeiten?
Wer Elternzeit nimmt darf weiterhin bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Der Lohn wird dem Elterngeld aber prozentual angerechnet. Teilzeitarbeit ist also möglich und in manchen Arbeitsverhältnissen der beste Weg, um die Auszeit auch für die Firma möglich zu machen.

Berechnen Sie Ihr Elterngeld
Das Bundesfamilienministerium stellt zur Berechnung des Elterngelds einen Online-Rechner zur Verfügung.

Elternzeit vorbereiten: Das Gespräch mit dem Chef

Das Wichtigste bei der Elternzeit ist: gut vorbereiten. Das gilt nicht nur für die offizielle Beantragung und die Organisation der privaten Situation, sondern auch im Job selbst. Vor allem das Gespräch mit der Geschäftsleitung über die Elternzeit sollten Sie deshalb gut vorbereiten und auf Nachfragen gefasst sein.

Elternzeit vorbereiten: Wer vorausdenkt, gewinnt
Bei aller Vorfreude auf den Nachwuchs, der Gang zum Chef / zur Chefin ist für viele angehende Eltern schwer. Sie befürchten, nicht auf Verständnis und Unterstützung zu treffen und ihre eigene Situation zu gefährden - auch, wenn sie offiziell einen Anspruch auf Elternzeit haben.

Dem können Sie vorbeugen, indem Sie und Ihr Partner Ihre Elternzeit gründlich vorbereiten, auch im Detail. Und indem Sie Ihren Vorgesetzen zeigen, dass Ihnen der weitere Verlauf Ihrer Arbeit und der des Betriebs nicht egal ist, sondern dass Sie sich darum bemühen, Ihre Auszeit für alle möglichst sinnvoll zu gestalten.

Eng verbunden mit der Elternzeit ist der Mutterschutz - klären Sie Ihren Arbeitgeber daher nicht nur darüber auf, wie Sie Ihre Elternzeit gestalten möchten sondern auch, ab wann Sie voraussichtlich ausfallen werden, also wann Ihr Mutterschutz beginnt.

Wie Sie die Elternzeit vorbereiten
  • Machen Sie sich vor dem Gespräch mit der Geschäftsleitung kundig, ob es bereits Väter oder Mütter gibt, die in Elternzeit waren oder gehen wollen. Tauschen Sie sich mit Ihnen über die Erfahrungen und die Organisation aus. Diese Modelle können Sie dann im Gespräch anführen.
  • Tauschen Sie sich vorab auch mit Personalabteilung und Betriebsrat aus: Gibt es jemanden, der Ihre Aufgaben wahrnehmen könnte? Wie sieht die Einstellungsplanung aus? Oder kehrt vielleicht jemand aus der Elternzeit zurück?
  • Machen Sie sich im Vorfeld Gedanken darüber, wie Sie für die Elternzeit ihre Aufgaben verteilen können.
  • Zeigen Sie sich flexibel und offen für Alternativen: Ist es vielleicht notwendig, dass Sie nach einer Weile wieder in Teilzeit zurückkehren? Können Sie dies von zu Hause tun?
  • Stellen Sie ihren Chefs dann eindeutig dar, wie Sie die Übergabe organisieren wollen und wie Ihre Arbeit ohne Unterbrechung weitergeführt werden kann. Tenor: Die Elternzeit vorbereiten ist eine rein organisatorische Frage, kein Problem.
  • Erstellen Sie einen Tag vor Ihrem Ausscheiden eine Abwesenheitsnotiz für Ihre eMail-Adresse und leiten Sie Telefonanrufe an die entsprechenden Stellen weiter.
  • Und wichtig: Sprechen Sie schon jetzt über Ihren Wiedereinstieg!

Tipp: Vor allem Vätern erscheint die Entscheidung für den Ausstieg noch schwer. Zur Vorbereitung der Väterzeit haben Volker Baisch und Bernd Neumann deshalb ein Handbuch für Väter geschrieben ("Väter-Buch", Knaur-Verlag, 16,95 Euro).

Nach der Elternzeit ist vor der Elternzeit: Machen Sie sich den Wiedereinstieg leicht

Auch wenn der Ausstand kurz bevor steht und die Elternzeit zum Greifen nahe ist: Am Besten ist es dennoch, schon vor der Elternzeit an den Wiedereinstieg zu denken. Dazu gehört die richtige Arbeitsorganisation in Ihrer Abwesenheit (lesen Sie: Elternzeit vorbereiten), aber auch die notwendige Kommunikation im Büro.

Elternzeit und Wiedereinstieg: Klartext gegenüber den Kollegen
Dazu gehört, dass Ihre Kollegen im Bilde darüber sind, wie lange Sie ausfallen und was in Ihrer Abwesenheit auf sie zukommen kann. Für einen gewissen Zeitraum sollten Sie ihnen für Fragen über die Phase der Elternzeit zur Verfügung stehen.

Versuchen Sie auch in den ersten Wochen nach Ihrem Abschied auf Zeit mit ihrem Team in Kontakt zu sein. Und bleiben Sie in Austausch mit den Menschen in Ihrem Team. Und: Einen Besuch der Kollegen mit dem Baby sollten Sie in jedem Fall einplanen!

Während der Elternzeit: Up-to-date für den Wiedereinstieg
Schon bei kürzeren Auszeiten kann sich in jeder Branche viel tun. Versuchen Sie, auf dem Laufenden zu bleiben, sowohl über Ihre Firma als auch über den gesamten Arbeitsbereich.

Maren Lehky, Autorin des Ratgebers "Kind und Beruf" rät sogar, vereinzelt an Meetings, Betreibsfeiern und -ausflügen teilzunehmen, wenn es die Betreuung des Nachwuchses erlaubt. Auch Ferienvertretungen sind denkbar. Ihr Motto: "Wer nicht komplett aussteigt, muss auch nicht wieder mühsam einsteigen."

Die richtige Ernährung für Ihr Baby

"Stillen ist das Beste für dein Kind." "Was, du stillst noch?" "Warum gibst du ihm nichts Richtiges zu essen?" "Bloß keine Kuhmilch im ersten Lebensjahr!" Gutgemeinte Ratschläge und Bemerkungen über die richtige Ernährung für ihr Baby bekommen Mütter viele zu hören. Aber wie sieht eine gesunde Ernährung für ein Baby tatsächlich aus?

Klar ist: ein Baby muss anders essen als ältere Kinder oder gar Erwachsene. Zum einen, weil es noch keine oder nur wenige Zähne hat und gar nicht richtig kauen kann. Und zum anderen muss sich der ganze Magen-Darm-Trakt erst noch an feste Nahrung gewöhnen. Das geht nicht von heute auf morgen, sondern Schritt für Schritt über Monate hinweg.

Machen Sie aus der Ernährung für Ihr Baby bitte keine Wissenschaft. Behalten Sie lediglich ein paar grundsätzliche Dinge im Kopf und gehen Sie den Rest locker an.

Das Beste fürs Baby: Ernährung in der Trinkphase
Sie können das erste Lebensjahr Ihres Babys in drei Ernährungs-Abschnitte aufteilen. Der erste Abschnitt beginnt mit der Geburt und sollte mindestens vier, höchstens sechs volle Monate andauern: Die Trinkphase. In dieser Zeit bekommt der Säugling ausschließlich Milch, und zwar entweder Muttermilch oder, wenn Sie nicht stillen können oder möchten, Säuglingsersatznahrung.

Die Übergangsphase
Zwischen dem fünften und siebten Monat beginnt dann die zweite Phase, die auch Übergangsphase genannt wird, weil das Baby in dieser Zeit lernt, von der reinen Milchnahrung auf feste Kost umzusteigen: Die Beikostphase. In dieser Zeit wird das Baby in langsamer Steigerung an Gemüse, Fleisch, Kartoffeln, Obst und Getreide in Form von Breien gewöhnt. Mit der Zeit können festere Lebensmittel als Snacks für zwischendurch angeboten werden.

Zum Ende der Beikostphase, etwa um den ersten Geburtstag herum, werden die Breis nur noch gestampft, nicht mehr püriert, und das Kind bekommt auch schon mal ein Brot in die Hand gedrückt. Während der Beikostphase bekommt das Baby weiterhin Milchmahlzeiten (Stillen oder Flaschennahrung), die aber mit der Zeit abnehmen.

Familienkost fürs Baby: Ernährung wie die Großen
Um den ersten Geburtstag herum schließt die dritte und bleibende Phase an, in der das Baby feste Kost isst und alles essen darf, was auch die Großen essen: Die Familienkost. Einige Kinder sind früher soweit, beispielsweise, weil sie schon viele Zähne haben und gut kauen können, oder weil sie von älteren Geschwistern motiviert sind. Andere brauchen länger und bleiben lieber noch eine zeitlang beim Brei und einer gelegentlichen Milchmahlzeit.

Die richtige Ernährung für Ihr Baby
Die einzelnen Phasen überschneiden sich daher und sind nicht an genaue Termine gebunden. Setzen Sie darum Ihr Kind und sich selber nicht unter Druck, wenn Sie nicht "ins Schema" passen.

Achtung aber bei Babys, die vor dem ersten Geburtstag Interesse an der Familiennahrung zeigen: Nicht alles, was Ihr Baby theoretisch essen kann, ist auch für die Ernährung des Babys geeignet! Richtige Ernährung für Ihr Baby bedeutet zum einen, dass es altersgerechte Nahrung (Milch, Brei oder feste Nahrung) erhält. Aber außerdem sollten Sie auf bestimmte Lebensmittel im ersten Lebensjahr ganz verzichten.

Ganz wichtig: Zwingen Sie Ihr Baby nicht, zu essen, wenn es nicht möchte oder ein bestimmtes Lebensmittel nicht mag. Auch Sie mögen sicher nicht alles, und das ist auch nicht nötig. Bieten Sie einfach eine Alternative an. Außerdem kann es sein, dass Ihr Baby heute etwas nicht mag, was morgen wieder auf seiner Lieblingsliste steht.

Verweigern Sie Ihrem Baby aber auch nicht alles, was "ungesund" ist - die Menge macht's. Abgesehen von den wenigen Lebensmitteln, die im ersten Lebensjahr tatsächlich für Ihr Baby tabu sein sollten, ist Fettes und Süßes nicht gänzlich ungeeignet für die Ernährung Ihres Babys.

Wie viel sollte Ihr Baby essen?
Diese Frage ist praktisch nicht zu beantworten. Jedes Kind entwickelt sich ganz individuell. Ein Baby, dass gestern noch viel gegessen hat, kann morgen zum Kostverächter werden. Bisher beliebte Lebensmittel stehen plötzlich auf der Abschussliste, andere, bisher verschmähte, steigen im Ansehen. Wieder andere Babys verweigern feste Kost bist weit ins zweite Lebensjahr - umgekehrt überspringen einige Kinder die Beikostphase völlig und wollen gleich essen wie die Großen.

Wichtig ist: Lassen Sie Ihr Baby essen, so viel es möchte! Kein gesundes Kind verhungert vor einem vollen Teller - das ist einer der wohlbekannten Sprüche, an denen etwas Wahres dran ist. Ihr Baby macht Entwicklungsschübe durch, die einmal zu großem, einmal zu weniger großem Hunger führen. Es sollte lediglich langsam aber sicher zunehmen und regelmäßigen Stuhlgang haben. Achten Sie darauf, dass es auch ausreichend viel trinkt.
Natürlich sollten Sie sich mit Ihrem Kinderarzt besprechen, wenn Sie unruhig sind, weil Ihr Kind in Ihren Augen zu viel oder zu wenig isst!

Namens-Hitliste: Die 20 beliebtesten Vornamen

Die 20 beliebtesten Mädchen-Namen 2010
  1. Mia
  2. Hannah / Hanna
  3. Lena
  4. Lea/Leah
  5. Emma
  6. Anna
  7. Leoni / Leonie
  8. Lili / Lilly / Lilli
  9. Emilie / Emily
  10. Lina
  11. Laura
  12. Marie
  13. Sarah / Sara
  14. Sophia / Sofia
  15. Lara
  16. Sophie / Sofie
  17. Maja / Maya
  18. Amelie
  19. Luisa / Louisa
  20. Johanna
Die 20 beliebtesten Jungen-Namen 2010
  1. Leon
  2. Lucas / Lukas
  3. Ben
  4. Finn / Fynn
  5. Jonas
  6. Paul
  7. Luis / Louis
  8. Maximilian
  9. Luca / Luka
  10. Felix
  11. Tim / Timm
  12. Elias
  13. Max
  14. Noah
  15. Philip / Philipp
  16. Niclas / Niklas
  17. Julian
  18. Moritz
  19. Jan
  20. Jannik / Yannick / Yannik / Yannic

Monday, July 4, 2011

As a parent, I must be cautious ...

Referring to my post on "Brainstorm" -- another blog owned by me..

I decide to be cautious about what I'm saying to my future child, 'cause you can see, how deep can a parent influence on his or her kids, like my parents do. I still couldn't forget once my dad told me that I definitely would like to be married with their wishes, while sadly I couldn't have felt them. And therefore I always felt deeply sorry when I recalled my wedding. So now I'm telling myself that I should be really very very cautious about what I'm going to tell my kids, especially things about life. 'cause I cannot accept that he or she is deeply influenced by my casual words, and what's worse, that he or she lives long with that influence or impression...
The only wish I have for my future kids is that they live a very happy life, and they are satisfied with themselves.