Elternzeit und Elterngeld sind in aller Munde - und auch immer mehr Väter nehmen sich mittlerweile Elternzeit, um in den ersten Jahren mit ihren Kindern zusammen sein zu können, und beziehen Elterngeld. Das Gute an der Elternzeit: Wer zur Kinderbetreuung aussetzt, muss seinen Job nicht aufgeben. Die Elternzeit berechtigt jeden Arbeitnehmer, sich bis zum dritten Lebensjahr des Kindes eine Auszeit zu nehmen. Und danach hat man Anspruch, wieder an den eigenen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren.
Die Elternzeit können sich die Partner auch gleichzeitig nehmen. Tatsächlich machen dies auf Grund der Regelung des Elterngeldes (Fortzahlung eines Lohnanteils, siehe unten) nur wenige Paare.
In der Elternzeit: Wer bezahlt was?
Gehalt vom Arbeitgeber gibt es in der Elternzeit nicht. Dafür zahlt der Staat dem Elternteil in Elternzeit zwölf Monate lang einen Teil weiter (67 bzw 65 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens 300 und höchstens 1800 €. Bei Selbstständigen wird der Gewinn des letzten Jahres vor der Geburt berechnet). Wer Mehrlinge erwartet, erhält pro weiterem Kind 300 € mehr Elterngeld. Sind bereits Geschwister vorhanden, kann dem Elterngeld ein Geschwisterbonus angerechnet werden.
Wenn der andere Partner zunächst weiterarbeitet, dann aber auch aussetzt, verlängert sich das „Elterngeld“ um zwei Monate. Insgesamt können Paare so bezahlt 14 Monate lang aussetzen. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld. Es ist auch möglich, das Elterngeld auf 24 Monate aufzuteilen - dann wird monatlich entsprechend nur die Hälfte ausgezahlt.
Änderungen ab 2011
Auch beim Elterngeld hat die Bundesregierung den Rotstift angesetzt. Am härtesten trifft es Familien, die von Hartz IV leben: Hier wird das volle Elterngeld (mindestens 300 €) als Einkommen angerechnet und damit vom Arbeitslosengeld abgezogen.
Eltern, deren monatliches Einkommen 1.200 € übersteigt, erhalten davon künftig nur noch 65 statt 67 Prozent während der Elternzeit. Und ab einem gemeinsamen Jahreseinkommen von über 500.000 € (250.000 € bei Alleinerziehenden) gibt es gar kein Elterngeld mehr.
Was muss für die Elternzeit beachtet werden?
Die Elternzeit muss beim Chef offiziell spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich angemeldet werden. Tatsächlich lohnt es sich jedoch, das weitaus früher zu tun. So erleichtern Sie dem Chef die Organisation in der Zeit Ihrer Abwesenheit - und sich selbst den Wiedereinstieg. Denn wer seinen Job geordnet und wohl organisiert verläßt, findet schnell wieder zurück.
Sobald die Elternzeit angemeldet ist, besteht ein besonderer Kündigungsschutz: Ihr Arbeitgeber darf Ihnen dann nicht mehr kündigen, es sei denn, es besteht ein besonderer Grund. Dieser muß jedoch von der zuständigen
obersten Landesbehörde anerkannt sein.
Elterngeld beantragen - so klappt's mit der Hilfe vom Staat
Wer Elterngeld beantragen will, muss sich auf Papierkram gefasst machen. Auch hier gilt: frühzeitig informieren und planen.
Elterngeld muss man bei den
Elterngeldstellen beantragen. Über die allgemeine
Behördennummer 115 finden Sie heraus, wo diese in Ihrem Heimatort sind und welche Öffnungszeiten sie haben (diese Nummer gilt jedoch nur in bestimmten Modellregionen). Vor allem können Sie bei diesem Telefonat bereits die Antragsformulare für das Elterngeld bestellen. Sie werden Ihnen dann per Post zugesandt. Die meisten Elterngeldstellen, aber auch viele Krankenkassen oder Krankenhäuser bieten das Antragsformular (auch zum Download) an.
Achtung, Organisation gefragt: Im Elterngeldantrag müssen Eltern genau angeben, wie sie die Aufteilung der Monate geplant haben. Diese darf später nur einmal ohne Angabe von Gründen sowie einmal aufgrund eines Härtefalls geändert werden.
Tipp: Wenn ein Partner noch unentschlossen ist, kann das Elterngeld auch erst einmal nur angemeldet und erst später beantragt werden.
Allerziehende können bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen, müssen aber nachweisen, dass das Kind ausschließlich in ihrer Wohnung lebt und sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben.
Welche Frist gilt für das Elterngeld?
Das Elterngeld selbst können Sie erst frühstens ab dem Tag der Geburt beantragen. Zu lange sollten Sie sich danach nicht mit dem Antrag Zeit lassen: Nur die ersten drei Monate nach der Geburt zahlt der Staat das Elterngeld rückwirkend. Also besser vorher informieren und mit dem Papierkram beginnen. Denn wenn Sie Elterngeld beantragen, müssen Sie bestimmte Dokumente beifügen.
Dazu zählen:
- die Geburtsbescheinigung / -urkunde (vom Standesamt am Ort der Geburtsklinik)
- Einkommensnachweis des Antragsstellers: Für Angestellte ist dies eine Gehalts- und Lohnabrechnung der letzten zwölf Monate vor der Geburt, für Selbstständige der letzte Steuerbescheid oder die Überschussrechnung
- Nachweis der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Elternzeit oder Vereinbarung einer Teilzeit bzw. Erklärung über die geplante Arbeitszeit bei selbstständiger Arbeit
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld. Dieses wird dem Elterngeld angerechnet. Folge: Elterngeld fliesst tatsächlich erst ab dem dritten Monat nach der Geburt, wenn das Mutterschaftsgeld wegfällt.
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Elternzeit & Elterngeld: Darf ich trotzdem arbeiten?
Wer Elternzeit nimmt darf weiterhin bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Der Lohn wird dem Elterngeld aber prozentual angerechnet. Teilzeitarbeit ist also möglich und in manchen Arbeitsverhältnissen der beste Weg, um die Auszeit auch für die Firma möglich zu machen.
Berechnen Sie Ihr Elterngeld
Das Bundesfamilienministerium stellt zur Berechnung des Elterngelds einen
Online-Rechner zur Verfügung.
Elternzeit vorbereiten: Das Gespräch mit dem Chef
Das Wichtigste bei der Elternzeit ist: gut vorbereiten. Das gilt nicht nur für die offizielle Beantragung und die Organisation der privaten Situation, sondern auch im Job selbst. Vor allem das Gespräch mit der Geschäftsleitung über die Elternzeit sollten Sie deshalb gut vorbereiten und auf Nachfragen gefasst sein.
Elternzeit vorbereiten: Wer vorausdenkt, gewinnt
Bei aller Vorfreude auf den Nachwuchs, der Gang zum Chef / zur Chefin ist für viele angehende Eltern schwer. Sie befürchten, nicht auf Verständnis und Unterstützung zu treffen und ihre eigene Situation zu gefährden - auch, wenn sie offiziell einen Anspruch auf Elternzeit haben.
Dem können Sie vorbeugen, indem Sie und Ihr Partner Ihre Elternzeit gründlich vorbereiten, auch im Detail. Und indem Sie Ihren Vorgesetzen zeigen, dass Ihnen der weitere Verlauf Ihrer Arbeit und der des Betriebs nicht egal ist, sondern dass Sie sich darum bemühen, Ihre Auszeit für alle möglichst sinnvoll zu gestalten.
Eng verbunden mit der Elternzeit ist der Mutterschutz - klären Sie Ihren Arbeitgeber daher nicht nur darüber auf, wie Sie Ihre Elternzeit gestalten möchten sondern auch, ab wann Sie voraussichtlich ausfallen werden, also wann Ihr Mutterschutz beginnt.
Wie Sie die Elternzeit vorbereiten
- Machen Sie sich vor dem Gespräch mit der Geschäftsleitung kundig, ob es bereits Väter oder Mütter gibt, die in Elternzeit waren oder gehen wollen. Tauschen Sie sich mit Ihnen über die Erfahrungen und die Organisation aus. Diese Modelle können Sie dann im Gespräch anführen.
- Tauschen Sie sich vorab auch mit Personalabteilung und Betriebsrat aus: Gibt es jemanden, der Ihre Aufgaben wahrnehmen könnte? Wie sieht die Einstellungsplanung aus? Oder kehrt vielleicht jemand aus der Elternzeit zurück?
- Machen Sie sich im Vorfeld Gedanken darüber, wie Sie für die Elternzeit ihre Aufgaben verteilen können.
- Zeigen Sie sich flexibel und offen für Alternativen: Ist es vielleicht notwendig, dass Sie nach einer Weile wieder in Teilzeit zurückkehren? Können Sie dies von zu Hause tun?
- Stellen Sie ihren Chefs dann eindeutig dar, wie Sie die Übergabe organisieren wollen und wie Ihre Arbeit ohne Unterbrechung weitergeführt werden kann. Tenor: Die Elternzeit vorbereiten ist eine rein organisatorische Frage, kein Problem.
- Erstellen Sie einen Tag vor Ihrem Ausscheiden eine Abwesenheitsnotiz für Ihre eMail-Adresse und leiten Sie Telefonanrufe an die entsprechenden Stellen weiter.
- Und wichtig: Sprechen Sie schon jetzt über Ihren Wiedereinstieg!
Tipp: Vor allem Vätern erscheint die Entscheidung für den Ausstieg noch schwer. Zur Vorbereitung der Väterzeit haben Volker Baisch und Bernd Neumann deshalb ein Handbuch für Väter geschrieben ("Väter-Buch", Knaur-Verlag, 16,95 Euro).
Nach der Elternzeit ist vor der Elternzeit: Machen Sie sich den Wiedereinstieg leicht
Auch wenn der Ausstand kurz bevor steht und die Elternzeit zum Greifen nahe ist: Am Besten ist es dennoch, schon vor der Elternzeit an den Wiedereinstieg zu denken. Dazu gehört die richtige Arbeitsorganisation in Ihrer Abwesenheit (lesen Sie: Elternzeit vorbereiten), aber auch die notwendige Kommunikation im Büro.
Elternzeit und Wiedereinstieg: Klartext gegenüber den Kollegen
Dazu gehört, dass Ihre Kollegen im Bilde darüber sind, wie lange Sie ausfallen und was in Ihrer Abwesenheit auf sie zukommen kann. Für einen gewissen Zeitraum sollten Sie ihnen für Fragen über die Phase der Elternzeit zur Verfügung stehen.
Versuchen Sie auch in den ersten Wochen nach Ihrem Abschied auf Zeit mit ihrem Team in Kontakt zu sein. Und bleiben Sie in Austausch mit den Menschen in Ihrem Team. Und: Einen Besuch der Kollegen mit dem Baby sollten Sie in jedem Fall einplanen!
Während der Elternzeit: Up-to-date für den Wiedereinstieg
Schon bei kürzeren Auszeiten kann sich in jeder Branche viel tun. Versuchen Sie, auf dem Laufenden zu bleiben, sowohl über Ihre Firma als auch über den gesamten Arbeitsbereich.
Maren Lehky, Autorin des Ratgebers "Kind und Beruf" rät sogar, vereinzelt an Meetings, Betreibsfeiern und -ausflügen teilzunehmen, wenn es die Betreuung des Nachwuchses erlaubt. Auch Ferienvertretungen sind denkbar. Ihr Motto: "Wer nicht komplett aussteigt, muss auch nicht wieder mühsam einsteigen."